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Zahn Konzept

Kieferorthopädie

Was erwartet Sie bei Ihrem ersten Termin beim Kieferorthopäden?

Der erste Termin beim Kieferorthopäden ist eine Bestandsaufnahme, keine Behandlung. Wer weiß, was passiert und welche Unterlagen mitgehören, spart sich einen zweiten Anlauf.

Der erste Termin in einer kieferorthopädischen Praxis ist selten das, was Eltern oder Erwachsene erwarten. Es wird nichts geklebt, nichts angepasst und nichts entschieden. Stattdessen wird gemessen, fotografiert, abgeformt und erklärt - denn ohne vollständige Unterlagen lässt sich kein Behandlungsplan aufstellen.

Wichtige Erkenntnisse

  • Der Ersttermin ist eine Befundaufnahme, keine Behandlung.
  • Er dauert je nach Praxis 30 bis 60 Minuten.
  • Zwischen Beratung und Behandlungsbeginn liegen meist vier bis acht Wochen.
  • Die Einstufung in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe entscheidet über die Kassenleistung.
  • Wer vorbereitet kommt, spart einen zusätzlichen Termin.

Der Ablauf

1. Gespräch und Anamnese

Zuerst geht es um den Anlass: Was stört, wer hat überwiesen, gibt es Beschwerden beim Kauen oder Sprechen? Dazu kommen allgemeine Fragen nach Erkrankungen, Medikamenten, Allergien und Gewohnheiten - Daumenlutschen, Zungenpressen, Mundatmung oder nächtliches Knirschen sind kieferorthopädisch relevant.

2. Klinische Untersuchung

Untersucht werden nicht nur die Zähne:

  • Zahnstellung und Zahnbogenform, Platzverhältnisse, fehlende oder überzählige Zähne
  • Bissverhältnisse: Überbiss, offener Biss, Kreuzbiss, Tiefbiss
  • Kiefergelenke: Bewegungsbahn, Geräusche, Druckempfindlichkeit
  • Muskulatur und Weichteile: Lippenschluss, Zungenlage, Zungenbändchen
  • Profil und Gesichtssymmetrie
  • Mundhygiene - vor jeder festen Spange ein Thema, weil sich das Kariesrisiko mit Brackets erhöht

3. Diagnostische Unterlagen

Je nach Praxis noch am selben Termin oder bei einem zweiten:

  • Abformung oder digitaler Scan beider Kiefer für Situationsmodelle
  • Bissregistrierung
  • Fotos von Gebiss und Gesicht, für Planung und Verlaufsvergleich
  • Röntgen: eine Panoramaaufnahme zeigt alle Zähne, Zahnkeime und Kieferbereiche; eine seitliche Fernröntgenaufnahme dient der Wachstums- und Profilanalyse

Vorhandene aktuelle Aufnahmen aus der Zahnarztpraxis mitzubringen erspart oft eine zusätzliche Röntgenaufnahme. Ein Anruf vorab genügt meist, um sie auf CD oder digital zu bekommen.

4. Auswertung und Behandlungsplan

Die Auswertung erfolgt nach dem Termin. Aus Modellen, Röntgenbildern und Befund entsteht ein Plan mit Behandlungsziel, Gerätetyp, voraussichtlicher Dauer und Kosten. Bei gesetzlich Versicherten wird er zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

5. Besprechungstermin

Der Plan wird erklärt: Warum dieses Gerät, wie lange, was kostet es, welche Alternativen gibt es. Das ist der Termin, an dem Fragen gestellt werden sollten - nicht der erste.

Die KIG-Einstufung

Für gesetzlich Versicherte ist eine Abkürzung entscheidend: KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Der Befund wird in eine von fünf Stufen eingeordnet.

StufeBedeutungKassenleistung
KIG 1leichte Abweichungnein
KIG 2ausgeprägtere Abweichung, überwiegend ästhetischnein
KIG 3ausgeprägte Fehlstellungja
KIG 4stark ausgeprägtja
KIG 5extrem ausgeprägtja

Ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Regelbehandlung. Der Eigenanteil von 20 Prozent wird zunächst selbst getragen und nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet - bei zwei Kindern in Behandlung reduziert sich der Anteil für das zweite Kind auf 10 Prozent.

Bei KIG 1 und 2 ist die Behandlung Privatleistung. Für Erwachsene ist sie es fast immer, mit engen Ausnahmen bei schweren Kieferfehlstellungen, die kombiniert kieferchirurgisch behandelt werden. Details stehen unter Kieferorthopädie und Krankenkasse.

Was mitgehört

  • Versichertenkarte
  • Bonusheft
  • Überweisung der Zahnarztpraxis, falls vorhanden
  • aktuelle Röntgenbilder oder deren digitale Kopie
  • Kinderuntersuchungsheft bei Kindern
  • Liste der Dauermedikamente
  • Unterlagen einer Zahnzusatzversicherung
  • bei Kindern: eine erwachsene Begleitperson, die Entscheidungen treffen darf

Fragen, die sich lohnen

  • In welche KIG-Stufe ordnen Sie den Befund ein?
  • Welche Gerätetypen kommen infrage, und was spricht für und gegen sie?
  • Wie lange dauert die Behandlung voraussichtlich, und wie oft sind Kontrollen nötig?
  • Welche Leistungen sind Kassenleistung, welche private Zusatzleistungen - und was bringen die Zusatzleistungen konkret?
  • Was passiert nach der Behandlung? Retainer sind kein optionales Extra, sondern die Bedingung dafür, dass das Ergebnis hält - siehe Retainer.
  • Wie wird mit Notfällen umgegangen, etwa einem gelösten Bracket am Wochenende?

Bei Erwachsenen

Der Ablauf unterscheidet sich kaum, die Ausgangslage schon: Das Kieferwachstum ist abgeschlossen, also lässt sich nur die Zahnstellung verändern, nicht die Kieferlage. Zusätzlich spielen Zahnfleischzustand, vorhandener Zahnersatz und eventuelle Knochenverluste eine größere Rolle. Häufig arbeiten Kieferorthopädie, Zahnarztpraxis und gegebenenfalls Parodontologie zusammen. Was für Erwachsene infrage kommt, steht unter Zahnspangen für Erwachsene.

Fazit

Der erste Termin liefert die Grundlage, nicht die Entscheidung. Wer die Unterlagen dabeihat und weiß, dass die eigentlichen Fragen in den Besprechungstermin gehören, kommt schneller zu einem Plan - und versteht ihn besser, wenn er vorliegt.

Themen: Kieferorthopädie Zahnarztbesuch

Häufige Fragen

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Versichertenkarte, Bonusheft, Überweisung der Zahnarztpraxis falls vorhanden, aktuelle Röntgenbilder oder deren CD, eine Liste eingenommener Medikamente und bei Kindern das Kinderuntersuchungsheft. Bei privater Zusatzversicherung auch die Vertragsunterlagen.

Wird beim ersten Termin schon eine Spange eingesetzt?

Nein. Der erste Termin dient der Befundaufnahme. Vor dem Behandlungsbeginn müssen Unterlagen ausgewertet, ein Plan erstellt und bei gesetzlich Versicherten die Zusage der Krankenkasse eingeholt werden. Zwischen Erstberatung und Behandlungsstart liegen meist vier bis acht Wochen.

Ab welchem Alter sollte man zum Kieferorthopäden?

Eine erste Vorstellung wird häufig um das neunte bis zehnte Lebensjahr empfohlen, wenn der Zahnwechsel gut zu beurteilen ist. Bei auffälligen Befunden - etwa Kreuzbiss, ausgeprägtem Überbiss oder Platzmangel - ist eine frühere Vorstellung sinnvoll.

Kostet die Erstberatung etwas?

Die Beratung und der Basisbefund sind bei gesetzlich Versicherten in der Regel Kassenleistung. Zusätzliche diagnostische Leistungen wie eine professionelle Fotodokumentation oder eine dreidimensionale Aufnahme können privat berechnet werden - das sollte vorher angesprochen werden.

Zuletzt geprüft: 2026-08-08